Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Körperschaften (z.B. Vereine) und Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Bei gemeinnützigen Körperschaften benötigt die Stiftung:
Initiativen, die nicht rechtsfähig sind, suchen sich bitte einen gemeinnützigen Träger.
Das digitale Antragsformular besteht aus 5 Teilen. Lesen Sie hier auf einen Blick, welche Informationen wir für Ihren Antrag benötigen:
1. Adressdaten
2. Projektbeschreibung
3. Finanzplan
4. Dokumente
5. Bestätigung